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Keus
Hohenzollernstr.23   52351 Düren tel. 02421 - 781 410
MEISTERBETRIEB
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich 2. Vertrag 3. Preise 4. Honorare, Belegexemplare 5. Zahlung 6. Lieferung 7. Widerruf 8. Gewährleistung 9. Haftung 10. Datenschutz 11. Gerichtsstand, Erfüllungsort 12. Schlussbestimmungen 1. Geltungsbereich Die Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma „Fotostudio Keus“. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem gesamten von „Fotostudio Keus“ gezeigten und/oder gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von §2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Alle Rechte liegen bei „Fotostudio Keus“ – Udo Keus, Hohenzollernstr.23, 52351 Düren, Germany. Unerlaubtes Kopieren, Download, Nutzung oder Weiterverwendung, auch auszugsweise, ist bei Strafe untersagt und/oder erfordern eine vorherige schriftliche Genehmigung. 2. Vertrag Zwischen der Firma „Fotostudio Keus“, Udo Keus, und dem Kunden kommt durch die Bestellung und Bezahlung ( bei Vorkasse ) und/oder durch Versand ( bei Zahlung per Rechnung ) der erstellten Bilddateien, entwickelten und/oder ausbelichteten Bildern, gedruckten Postern, produzierten Spaßartikeln und/oder Auftragsarbeiten ein Kaufvertrag zustande. 3. Preise Das vom Kunden an „Fotostudio Keus“ zu zahlende Entgelt für die digitale Entwicklung von Bilddateien und /oder Erstellung von Bildern und/oder angebotenen weiteren Leistungen und/oder Artikeln bestimmt sich nach den Vertragsabschluss geltenden Preisen der Firma „Fotostudio Keus“. Jede vom Kunden zu zahlenden vertraglichen Entgelte verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine USt. Ausgewiesen. 4. Honorare, Belegexemplare Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig, auch dann, wenn es nur teilweise oder in abgeänderter Form verwendet wird. Grundsätzlich erwirbt der Kunde nur das Recht für die einmalige nichtexklusive Nutzung in einem einzigen Verlagsobjekt und nur für die erste Auflage in der Originalsprache. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars ist vor der Verwendung zu vereinbaren. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) beim Bundesverband der Pressebildagenturen. Erfolgt die Nutzung der Aufnahmen ohne vorher eingeholte Zustimmung von „Fotostudio Keus“, ist zusätzlich zu dem Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 % auf dieses Grundhonorar zu zahlen. Handelt es sich bei der ungenehmigten Nutzung um Exklusivbilder oder wird Fotomaterial, gleich welcher Art, ohne Einwilligung von „Fotostudio Keus“ an Dritte weitergegeben, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen des zu erwartenden Honorars zu zahlen. Dies gilt auch bei Verwendung des Materials für Werbezwecke und anderweitige nichtredaktionelle Verwendung. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche ist hiervon unberührt. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadenersatz zu leisten, ohne dass „Fotostudio Keus“ die Höhe des Schadens nachzuweisen hat, in Höhe von 500 Euro pro Dia-Original oder anderem Unikat. Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungs- möglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt den Parteien der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist. Die Verwendung der Aufnahme als Arbeitsvorlage für Layout und Präsentationszwecke ist honorarpflichtig. Honorare werden spätestens bei Verwendung zur Zahlung fällig, Rechnungen werden nach 14 tagen fällig. Der Urhebervermerk muss bei Veröffentlichung wie auf dem Material angegeben abgedruckt werden. Mit der Bezahlung von Gebühren, Vertragsstrafe oder Schadensersatz werden keine Eigentums- oder Nutzungsrechte erworben. Zu allen Honoraren und Preisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Der Verwender schickt „Fotostudio Keus“ von jeder Veröffentlichung je zwei Belegexemplare unaufgefordert kostenlos zu. 5. Zahlung Die gefertigten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Firma „Fotostudio Keus“. Die Zahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos in der vom Kunden bei der Beauftragung angegebenen Zahlungsweise. 6. Lieferung „Fotostudio Keus“ liefert die bestellten Bilddateien, Bilder, Poster und/oder Artikel an die in der Bestellung genannten Lieferadresse. Für die Lieferung werden Versandkosten erhoben. Die Höhe der Versandkosten werden dem Kunden bei der Bestellung mitgeteilt. Bei Annahmeverweigerung unserer Lieferung berechnen wir Ihnen den Auftragswert zuzüglich einer Stornogebühr von EUR 10,-. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen. Sollten bei der Versendung Steuern oder Zölle anfallen, werden diese vom Kunden getragen. Die von „Fotostudio Keus“ angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. „Fotostudio Keus“ ist zu Teillieferungen berechtigt. Angaben zur Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin dem Kunden schriftlich persönlich zugesagt wurde. Vorsätzliche Falschbestellungen bringen wir über den Netzbetreiber und die entsprechenden Ermittlungsbehörden zur Anzeige. 7. Widerruf Ein Recht zum Widerruf der Auftrages nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen) ist ausgeschlossen, da die erstellten Fotos und/oder Artikel nach den Vorgaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB). Die Kündigungsregelung des § 649 BGB bleibt davon unberührt. 8. Gewährleistung Mängelrügen müssen sofort, soweit sie offensichtliche Mängel betreffen, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der in Auftrag gegebenen Bilder und/oder Artikel geltend gemacht werden. Mängel können von „Fotostudio Keus“ nur erkannt werden, wenn sie sich auf technische Unvollkommenheiten der gelieferten Ware beziehen. Geschmackliche Beanstandungen gelten nicht als Mängel. Im Übrigen leisten wir für Mängel der Artikel nach den gesetzlichen werkvertraglichen Vorschriften. Bei von „Fotostudio Keus“ zu vertretenden Mängeln oder berechtigten Reklamation an der gelieferten Bilder, Poster und/oder Artikeln ist „Fotostudio Keus“ zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung berechtigt. Kommt „Fotostudio Keus“ der berechtigten Aufforderung zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung nicht in angemessener Zeit nach oder verweigert „Fotostudio Keus“ die Nachbesserung und/oder die Ersatzlieferung oder schlägt diese fehl, können Sie Minderung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Mängelrügen sind schriftlich an uns zu richten. 9. Haftung Der Kunde bestätigt, dass die Nutzung des Internetauftritts von „Fotostudio Keus“ auf eigenes Risiko der Kunden erfolgt. Es wird keine Garantie dafür genommen, dass der Service frei von Fehlern oder Unterbrechungen ist. „PHOTO-BK“ haftet bei einer Verletzung wesentlicher Vetragspflichten, dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie den Ansprüchen des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz auf Schadensersatz. Darüber hinaus haftet „Fotostudio Keus“ auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von „Fotostudio Keus“ und seinen Erfüllungsgehilfen. „Fotostudio Keus“ haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder atypische Schäden gleich welcher Art. Dies gilt auch für den Ersatz von entgangenem Gewinn, entgangener Nutzungsmöglichkeit, immaterieller Werte oder Vermögensschäden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch, sofern sich eine Haftung nicht auf vertraglichem sondern auf gesetzlicher Grundlage ergeben sollte. In jedem Fall ist die Haftung bzw. Gewährleistung beschränkt auf den reinen Materialwert. 10. Datenschutz Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Ihre persönlichen Daten werden nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht länger als nötig personenbezogen aufbewahrt. Sie haben ein Rech auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung ihrer gespeicherten Daten. Wir geben Ihrer personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Adresse und Email-Adresse nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Eine Weiterleitung an Dritte zu werblichen Zwecken ist ausgeschlossen. 11. Gerichtsstand, Erfüllungsort Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferung und/oder Nutzungsrechteinräumung ins Ausland. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile die Gerichte in Düren als Gerichtsstand vereinbart, Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) die Zuständigkeit des Amtgerichts Düren vereinbart. Das Recht zur Aufrechnung oder Minderung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder wir diese schriftlich anerkannt haben. Zur Zurückbehaltung sind Sie nur befugt soweit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Erfüllungsort ist der Firmensitz von „Fotostudio-Keus“. 12. Schlussbestimmungen Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, so berührt das weder die Wirksamkeit der verbleibenden Teiles der Bestimmung noch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bedingung eine wirksame zu vereinbaren, die dem verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag eine nicht vorhergesehene Regelungslücke aufweist. Änderungen oder Ergänzungen der Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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